Fentanyl, Morphin, Tilidin: Der Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) gehört für Pflegende zu den alltäglichen Aufgaben. Aber Vorsicht! Gerade im Umgang mit BtM gibt es eine Vielzahl an formalen Richtlinien, deren Einhaltung unabdingbar ist. Damit Du einen Überblick über Deine Pflichten, die Verantwortungen und den sicheren Umgang mit BtM bekommst, haben wir Dir das Wichtigste zusammengefasst.
Was sind Betäubungsmittel überhaupt?
Unter Betäubungsmittel versteht man Substanzen, die bei einem unsachgemäßen Gebrauch ein erhöhtes Risiko für einen Substanzmissbrauch und eine Abhängigkeit beinhalten. Dazu zählen neben Drogen wie Heroin oder Metamphetamin aber auch Arzneimittel, wie stark wirksame Analgetika oder Psychostimulanzien vom Amphetamin-Typ. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass eine unter ärztlicher Kontrolle durchgeführte Schmerzbehandlung mit Betäubungsmitteln nicht mit der Einnahme gleicher oder verwandter Substanzen zur Suchtbefriedigung vergleichbar ist.
Die Herstellung, Verordnung, Abgabe und Dokumentation von BtM sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng geregelt. Ihre Anwendung finden BtM häufig in der Schmerztherapie oder der palliativen Versorgung. [1]
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Aufgrund ihres hohen Suchtpotenzials werden BtM als Arzneimittel besonders hervorgehoben. Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit BtM und stellt den illegalen Umgang unter Strafe. Es werden folgende Bereiche geregelt: [2]
Die Anforderung von Betäubungsmittel
Um BtM anzufordern, werden Betäubungsmittelanforderungsscheine benötigt, die vom ärztlichen Personal ausgefüllt werden. In der Krankenhausapotheke muss zu diesem Zeitpunkt bereits eine Unterschriftsprobe vom verschreibungsberechtigten Arzt vorliegen, damit alle eingehenden Anforderungen registriert und mit der Unterschriftsprobe abgeglichen werden können.
Die Aufbewahrung
Um BtM sicher zu lagern, ist ein spezielles, abschließbares, einbruchsicheres Fach vorgesehen, wodurch die BtM getrennt von den übrigen Arzneimitteln aufbewahrt werden. Je nach Einrichtung trägt die Schicht- oder die Stationsleitung den Schlüssel für den entsprechenden Dienst bei sich und übernimmt die Verantwortung. Je nach Einrichtung gibt es Übergabeprotokolle für den BtM-Schlüssel.
Die Dokumentation
Um eine fortlaufende Dokumentation zu gewährleisten, gibt es Betäubungsmittelbücher. Hier wird jede Bestandsänderung sorgfältig eingetragen. Fehlerhafte Eintragungen dürfen nicht mit Tipp-Ex korrigiert werden, sie werden stattdessen durchgestrichen. Nutze für die Eintragungen einen Kugelschreiber. Die Seiten des Buches werden fortlaufend nummeriert, es dürfen keine Seiten herausgerissen werden.
Falls eine Ampulle zerbricht, dokumentierst Du dies unter Angabe von Zeugen als Abgang. Sowohl Du als auch die Zeugen unterschreiben leserlich auf der entsprechenden Seite.
Zugang und Entnahme von BtM
Ein Zugang aus der Apotheke muss folgende Angaben enthalten: Datum, Name des Arzneimittels, Darreichungsform, Menge, Name des verschreibenden Arztes, Nummer des Betäubungsmittelrezeptes (zu finden auf dem beiliegenden Betäubungsmittelanforderungsschein) und Deine leserliche Unterschrift bzw. je nach Einrichtung Dein vollständiger Name.
Bei der Entnahme von BtM musst du folgendes angeben: Die Betäubungsmittelbezeichnung, Menge, Datum und Uhrzeit, Name des Patienten bzw. der Patientin, Name des verschreibenden Arztes und den Namen der verabreichenden Pflegeperson. Der Entnahme voraus geht eine schriftliche ärztliche Anordnung. [3]
In den Betäubungsmittelbüchern gibt es entsprechende Felder für die Eintragungen. Vor jeder Entnahme wird die Anzahl des aktuellen Bestands des jeweiligen Arzneimittels gezählt und eingetragen. Davon subtrahierst Du die entnommene Menge und trägst die Anzahl ebenfalls in das dafür vorgesehene Feld ein.
Achte unbedingt darauf, leserlich zu schreiben und direkt nach der Entnahme des BtM den Schrank oder das Fach zu verschließen. Achte darauf, dass das Fach, in dem die BtM gelagert werden, nie für alle zugänglich offensteht! Es besteht die Gefahr des Diebstahls und des Missbrauchs.
Die Prüfung
In regelmäßigen Abständen muss geprüft werden, ob der aktuelle Bestand an BtM mit der Bestandsangabe im Betäubungsmittelbuch übereinstimmt. Dazu muss der verantwortliche Arzt mindestens einmal monatlich die vorschriftsmäßige Führung der Betäubungsmittelbücher prüfen unter anschließender Angabe des Datums und seiner Unterschrift. Ist ein Betäubungsmittelbuch vollgeschrieben, wird es nicht sofort entsorgt: Die Betäubungsmittelbücher werden drei Jahre lang, von der letzten Eintragung an, gerechnet aufbewahrt. [4]
So geht der sichere Umgang mit BtM
Bei dem Umgang mit BtM ist besondere Sorgfalt von Pflegefachkräften gefordert. Betäubungsmittel haben einen besonderen Stellenwert unter den Arzneimitteln inne – und das nicht ohne Grund, wie Du jetzt weißt. Das Betäubungsmittelgesetz setzt wichtige Verhaltensanweisungen voraus, die Du in Dein pflegerisches Handeln implementierst. Eine gewissenhafte Dokumentation ist hier die halbe Miete. Solltest Du verantwortlich für den BtM-Schlüssel sein, achte auf eine sichere Verwahrung, eventuell an einem festen Schlüsselbund. Beachte auch die jeweiligen hausinternen Standards für den sicheren Umgang mit Betäubungsmitteln! So bist Du gewappnet für den professionellen und sicheren Umgang mit Betäubungsmitteln in der Pflegepraxis.