Profession Pflege

Der Weg zur generalistischen Ausbildung für Pflegefachkräfte

Die Pflege hat eine besondere Geschichte. Vom Beginn der Professionalisierung Mitte der 1960er Jahre bis zur Einführung der generalistischen Pflegeausbildung Anfang 2020 durch ein neues Gesetz der Bundesregierung ist viel passiert. Doch wie kam es zur Zusammenführung der Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege? Und was bedeutet dies für den Pflegeberuf? Hier ein Überblick.

Pflege als Profession kurz definiert

Professionen sind besondere Formen beruflichen Handelns, die von der Gesellschaft hochgeschätzt werden. Sie basieren auf erforschtem Wissen und einer geregelten akademischen Ausbildung. Außerdem zeichnen sie sich durch die Herausbildung spezifischer Wertvorstellungen und Verhaltensnormen in Form einer Berufsethik aus. Ihre Angehörigen sind in Berufsverbänden oder Kammern organisiert und unterliegen einem selbstverpflichtenden Berufskodex. Sie alle eint das Ziel, sich für die körperliche und seelische Gesundheit der Menschen einzusetzen. Als eigenständiger Beruf gehört die Pflege mit ihrer generalistischen Ausbildung ebenso zu den Professionen wie Jura und Medizin.

Die Entwicklung der (Kinder-)Kranken- und Altenpflege hin zur Generalistik

Es hat Jahrhunderte gedauert, bis sich die Pflege mit Blick auf die Akademisierung und heutige generalistische Ausbildung zu dem professionellen Beruf entwickelt hat, der er heute ist. Anfang der 1920er Jahre war die Krankenpflege noch ein rein weiblicher, meist christlich motivierter und in Orden organisierter Dienst an der Gesellschaft. Die Frauen kamen häufig aus bürgerlichen Familien. „Freie Schwestern“, die nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiteten und für ihre Dienste Geld verlangten, hatten sogar einen schlechten Ruf. Ihr Verhalten widersprach den damaligen Moralvorstellungen. Ebenso konträr zu heute waren sowohl das Verhältnis zwischen den Pflegekräften und den PatientInnen als auch die Arbeitsbedingungen der Pflegenden. Während die Pflegebedürftigen abhängig von den Weisungen der Pflegekräfte waren, hatten die Pflegekräfte so gut wie kein Privatleben. Sie waren ununterbrochen im Einsatz, von Arbeitsschutz konnte keine Rede sein und ihre Arbeit war gesundheitlich sehr riskant.

Generalistik Pflege
Foto: Shutterstock/Everett Collection

Bis die Pflege als professioneller Beruf anerkannt wurde, vergingen noch 50 weitere Jahre. Altenpflege im heutigen Sinne gab es damals nicht. Ältere Menschen lebten überwiegend zuhause und wurden von Angehörigen oder Ordensschwestern betreut. Wer in Armenhäusern lebte, hatte das Nachsehen und blieb oft unversorgt.

Generalistische Pflegeausbildung

Erste Schritte zur Professionalisierung

Der Mangel an Pflegepersonal hat sich im Laufe der Zeit verschärft. Mit der Einführung einer dreijährigen Pflegeausbildung Mitte der 1960er Jahre wurde die Pflege schließlich schrittweise professionalisiert. Die hierarchischen Strukturen zwischen Pflegekräften und Ärzten blieben jedoch lange Zeit bestehen. Nachdem ab 1969 auch die Unterversorgung älterer Menschen immer deutlicher wurde, folgten auch hier erste Regelungen auf Länderebene. Das erste bundeseinheitliche Altenpflegegesetz wurde jedoch erst 2003 verabschiedet. Ein Jahr später wurde die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege“ eingeführt und es folgte, auch um internationalen Standards zu entsprechen, die Akademisierung durch erste Studiengänge an Hochschulen.

Generalistik Pflege
Foto: Shutterstock/sasirin pamai

Auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelte sich die Pflege stetig weiter. Niveau und Ansehen stiegen und der Beruf wurde immer attraktiver. Eine fehlende Definition des Begriffs „Pflege“ hat zudem dazu geführt, dass immer mehr „neue“ Berufe entstanden, wie z. B. die Kinderkrankenpflege, die Heilerziehungspflege, die Ergotherapie, die Physiotherapie und die medizinisch-technische Assistenz. Hier erfährst du mehr über die Krankenpflege im Wandel.

Einführung und Ziele

Mit dem demografischen Wandel sind sowohl der Pflegebedarf als auch die Qualitätsanforderungen an den Beruf gestiegen. Mit der Einführung der modernen generalistischen Pflegeausbildung im Januar 2020 hat die Bundesregierung auf die wachsenden Herausforderungen reagiert und die bisherigen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Der einheitliche Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ und die damit erworbenen grundlegenden Kompetenzen ermöglichen es den examinierten Pflegefachkräften, in allen Bereichen der Pflege wie der Akutpflege, der Kinderkrankenpflege, der stationären Pflege oder der Langzeitpflege zu arbeiten. Darüber hinaus trägt die Vereinheitlichung dazu bei, die Bereiche Pflege und Gesundheitsversorgung noch besser zu vernetzen. Im Fokus der Ausbildung, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzt, steht die Pflege als Profession, sprich die Gesundheit aller PatientInnen.

Struktur, Spezialisierung und Abschluss

Die dreijährige generalistische Ausbildung erfolgt dual und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Theorie- und Praxisanteil sind etwa gleich groß. Die Anzahl der Praxisstunden ist genau definiert und umfasst unter anderem den Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, stationäre und ambulante Pflichteinsätze in der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege, Pflichteinsätze in speziellen Bereichen wie der Kinderkrankenpflege sowie Einsätze zur Vertiefung. Der Unterricht in den Pflegeschulen behandelt z. B. die Themen Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation von Pflegeprozessen und Pflegediagnostik sowie Kommunikation und Beratung. Im 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine Zwischenprüfung.

Generalistik Pflege
Foto: Shutterstock/Liderina

Während die angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner in ihrer Ausbildung Kenntnisse in allen Versorgungsbereichen erwerben, haben sie dennoch die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Neben der Wahl des Trägers, die bereits eine erste Weichenstellung darstellt, entscheiden die Auszubildenden im dritten und letzten Ausbildungsjahr, wie und mit welchem Abschluss sie ihre Ausbildung beenden wollen. Entscheiden sie sich für die Fortsetzung der generalistischen Ausbildung, schließen sie diese als staatlich geprüfte Pflegefachfrau bzw. staatlich geprüfter Pflegefachmann ab. Entscheiden sie sich wiederum für den Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege oder in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit dem Schwerpunkt Langzeitpflege, erhalten sie einen anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und KrankenpflegerIn. Wählen sie den Schwerpunkt Kinderkrankenpflege, schließen sie ihre Ausbildung als Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn ab.

Fünf Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung

1. Breite Qualifikation: Pflegende verfügen über Kenntnisse in allen Versorgungsbereichen.
2. Vielfältige Karrierechancen: Der generalistische Berufsabschluss ist in allen EU-Ländern anerkannt.
3. Starkes Gemeinschaftsgefühl: Alle Auszubildenden lernen gemeinsam.
4. Ausbildung ist kostenfrei und wird angemessen vergütet.
5. Die Attraktivität und das Ansehen des Pflegeberufs werden durch die notwendige Qualifikation gesteigert.

Ergänzend zur Ausbildung besteht die Möglichkeit, ein Pflegestudium zu absolvieren. Auch dieser Abschluss ist EU-weit anerkannt.

Bilanz und Ausblick nach mehr als drei Jahren generalistischer Pflegeausbildung

Mehr als drei Jahre nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung lässt sich festhalten: Die generalistische Ausbildung macht den Pflegeberuf attraktiver und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Das liegt vor allem daran, dass im neuen Pflegeberufegesetz die Vorbehaltsaufgaben der Pflege nun klar definiert und gesetzlich verankert sind. So dürfen die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Bewertung, Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Im Jahr 2026, also sechs Jahre nach Einführung der Generalistik, trifft der Deutsche Bundestag erneut eine Entscheidung: Reicht der generalistische Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann aus oder bleiben die Berufsabschlüsse als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger weiterhin bestehen?

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