Das Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programm gilt für Bewerbungen, die bis einschließlich 31. Mai über den offiziellen Empfehlungslink eingehen.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Bewerbung über den Empfehlungslink.
Eine Verlängerung des Programms ist möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende in unseren operativen Einsatzbereichen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende in internen Verwaltungs- und organisatorischen Funktionen.
Die Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung im Einzelfall trifft das Unternehmen.
Am Ende interner E-Mails befindet sich ein persönlicher Empfehlungslink. Dieser darf mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern geteilt werden.
Die Bewerbung muss zwingend über einen gültigen Empfehlungslink erfolgen. Nur so kann eine eindeutige Zuordnung erfolgen. Bewerbungen, die nicht über einen solchen Link eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Maßgeblich für die Zuordnung einer Empfehlung ist ausschließlich das Bewerbungsformular, über das die Bewerbung final eingereicht wird (Last-Click-Prinzip).
Erfolgt vor Absenden der Bewerbung eine erneute Weiterleitung über einen anderen Empfehlungslink, wird eine zuvor bestehende Zuordnung überschrieben.
Für jede Bewerbung wird nur eine Prämie gewährt. Mehrfachprovisionen sind ausgeschlossen.
Eine Prämie wird ausgezahlt, wenn:
Wird das Arbeitsverhältnis der geworbenen Person innerhalb der ersten drei Monate beendet (z. B. durch Kündigung), besteht kein Anspruch auf die Prämie.
Kurzzeitige Abwesenheiten, insbesondere aufgrund von Krankheit, berühren den Anspruch nicht, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Ein Anspruch besteht nicht, wenn zwischen Bewerbung und tatsächlichem Arbeitsbeginn ein längerer Zeitraum liegt und das Arbeitsverhältnis der werbenden Person bereits vor Beginn der Tätigkeit beendet wurde.
Die Prämie beträgt 500 € brutto pro erfolgreicher Vermittlung.
Die Prämie wird unabhängig davon gezahlt, ob es sich um eine Fachkraft oder eine Hilfskraft handelt.
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des dritten Beschäftigungsmonats der geworbenen Person mit der darauffolgenden regulären Lohnabrechnung.
Voraussetzung ist, dass die werbende Person zu diesem Zeitpunkt noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis steht oder im entsprechenden Monat eine Lohnabrechnung erhält.
Die Prämie wird als Bruttobetrag ausgezahlt und entsprechend steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt.
Ein rückwirkender Anspruch auf Prämien für bereits erfolgte Empfehlungen besteht nicht. Maßgeblich ist ausschließlich die Bewerbung über einen gültigen Empfehlungslink innerhalb des genannten Geltungszeitraums.
Das Unternehmen behält sich vor, das Programm mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, auszusetzen oder zu beenden.
Bereits entstandene Ansprüche, bei denen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, bleiben hiervon unberührt.
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