Firmenwagen werden generell nach der 1%-Regelung abgerechnet. Das bedeutet, als Pflegekraft bezahlst Du pro Monat ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Je nach Höhe des Bruttolistenpreises oder des Co²-Ausstoßes kommt noch eine Selbstbeteiligung hinzu. Wieviel das am Ende netto ausmacht, rechnen die KollegInnen Dir gerne direkt vor, alternativ kannst Du auch diesen Rechner verwenden: www.nettolohn.de.
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„Mehr wollt ihr nicht von mir wissen?“ – Doch, aber wir glauben nicht an komplizierte Formulare, sondern an persönliche Vorstellungsgespräche, und melden uns deshalb so schnell wie möglich bei dir!
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