Kontroverse Pflegekammer

Was die Pflegekammer kann und was nicht

Um die Errichtung der Pflegekammer in NRW gibt es zahlreiche Diskussionen und Debatten. Viele Pflegende sprechen sich gegen eine Pflegekammer aus und auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Errichtung einer Pflegekammer. Warum sich ein Blick hinter den wütenden Mob trotzdem lohnt, erfährst Du jetzt.

Was die Pflegekammer ist

Zuerst sei gesagt: Die Pflegekammer ist keine Gewerkschaft. Die Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und daher zuständig für die rechtlichen Aspekte, die den Pflegeberuf regeln. ÄrztInnen, ApothekerInnen oder auch PhysiotherapeutInnen haben schon lange ihre Berufskammern etabliert. Wie auch bei anderen Berufskammern ist eine Gründung nur auf Länderebene möglich.

Damit eine Berufskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, müssen die Berufsangehörigen registriert werden – das ist verpflichtend. Nur so können alle professionell Pflegenden fest in einer Organisation erfasst werden und nur so entsteht eine demokratische Meinungsbildung.

Pflegekammer
Foto: Shutterstock/stockfour

Was die Pflegekammer möchte

Die vier größten und wichtigsten Ziele der Pflegekammer NRW sind:

  • Den Beruf stärken, indem Pflegende ihre Arbeitsbedingungen selbst gestalten
  • Der Pflege eine Stimme geben, um die Anerkennung des Pflegeberufs in der Öffentlichkeit zu steigern
  • Mitbestimmung durchsetzen, damit Pflegende über die Pflegekammer an Gesetzen mitwirken können, die die Berufsgruppe unmittelbar angeht
  • In den Dialog gehen, um pflegerische Expertise und Erfahrung in den politischen Austausch einfließen zu lassen

Was die Pflegekammer kann

Die Aufgaben der Pflegekammer sind unter anderem:

  • Erlass einer Berufsordnung, die z. B. das Berufsbild, Berufsaufgaben, Qualitätsstandards in der Berufsausübung, berufliche und ethische Pflichten regelt
  • Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachpersonen
  • Erstellen einer Weiterbildungsordnung
  • Abnahme von Prüfungen
  • Beteiligung bei der Gesetzgebung
  • Empfehlung zur Gewährleistung hochwertiger Pflege
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Gesundheitssystems
  • Mitwirkung bei der Ausgestaltung gesetzlicher Bestimmungen für die Pflegeausbildung

Die Pflegekammer ist demnach ein wichtiges Organ, um einheitliche Regelungen, die den Pflegeberuf betreffen, zu verabschieden. Vor allem die Beteilung bei Gesetzgebungsverfahren ist wichtig, um die Belange der Pflege in der Politik hörbar zu machen.

Pflegekammer
Foto: Shutterstock/Yavdat

Was die Pflegekammer nicht kann

Noch mal: Die Pflegekammer ist keine Gewerkschaft. Sie steht Pflegekräften als zusätzliche Organisation zur Verfügung, um die Pflege als Profession zu stärken und ihr in der Politik Gehör zu verschaffen.

Die Pflegekammer kann gewerkschaftliche Interessenvertretungen nicht ersetzen und das ist auch gar nicht ihr Ziel. Tarifverhandlungen sowie die Arbeitsbedingungen vor Ort kann die Pflegekammer nicht beeinflussen oder verändern. Diese Problembereiche greifen Gewerkschaften wie der BochumerBund auf, der als Gewerkschaft speziell für Pflegende die Arbeitsbedingungen der Berufsgruppe verbessern möchte. Dies geht aber nur mit einem solidarischen und gemeinschaftlichen Handeln – immerhin ist die Pflege mit ca. 1,77 Mio. professionell Pflegenden die größte Berufsgruppe des deutschen Gesundheitswesens.

Auch führt die Pflegekammer keine Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch. Dafür sind weiterhin die entsprechenden Heimaufsichten bei den unteren Verwaltungsbehörden und der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) verantwortlich. Die Standards der einzelnen Häuser bleiben Sache der Einrichtungen.

Die Kritik

Die Errichtung der Pflegekammer NRW ist umstritten und oft wird auf die Abschaffung der Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein verwiesen. Die zwei großen Kritikpunkte, die zu massiver Unzufriedenheit bei den Pflegenden geführt haben, haben wir für Dich erläutert:

Der Beitragssatz

Horrende Beiträge sind teilweise in Diskussionen um die Pflegekammer zu finden. Dass diese nicht mehr als Schall und Rauch sind, wissen viele Pflegende nicht. In NRW garantiert das Land bis 2027 eine Anschubfinanzierung der Pflegekammer, damit diese in der Aufbauphase durch eine solide Finanzierung unterstützt wird. Über die endgültige Beitragshöhe wird die gewählte Kammerversammlung beraten und entscheiden – richtig gelesen: Es ist noch nichts entschieden. Bis auf Weiteres bleibt die Pflegekammer beitragsfrei.

Außerdem: Die Beiträge zur Pflegekammer sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, wie er häufig postuliert wird, gibt es nirgends.

Zwangsmitgliedschaft

Für die Mitglieder der Pflegekammer gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für Mitglieder anderer Heilberufskammern. Daher muss auch die Registrierung erfolgen. Nur so können alle Pflegekräfte gemeinschaftlich erfasst werden. Das ist unter anderem wichtig, um politisch Druck aufzubauen.

Sowohl ein potenzieller Beitragssatz als auch die verpflichtende Mitgliedschaft sind wichtig, um der Profession Pflege berufspolitisch und gesellschaftlich mehr Anerkennung und Gehör zu verschaffen. Die Pflegekammer kann dadurch die professionelle Pflege nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen sichern, die Pflegequalität vereinheitlichen und vor allem bei politischen Entscheidungen mitwirken.

Fazit

Zusammen mit Berufsverbänden und Gewerkschaften ist die Pflegekammer ein wichtiges Organ für die Profession Pflege. Wichtig ist, zu wissen, für was die jeweiligen Organisationen zuständig sind und für was eben nicht. Dafür gibt es entsprechende Flyer und Informationskampagnen, z. B. vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

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