Sobald uns eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, erhält sie ein Beschäftigungsverbot. Während des Beschäftigungsverbots bekommt sie den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt gezahlt. Während des Mutterschutzes zahlen wir den Mutterschutzlohn abzüglich 13 € pro Tag, da diese Summe von der Krankenkasse übernommen wird. Elternzeit darf im Anschluss selbstverständlich auch genommen werden.
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„Mehr wollt ihr nicht von mir wissen?“ – Doch, aber wir glauben nicht an komplizierte Formulare, sondern an persönliche Vorstellungsgespräche, und melden uns deshalb so schnell wie möglich bei dir!
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